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Beerdigung
oder Einäscherung, wo liegt der Unterschied?
Der grundlegende Unterschied ist weder geistiger noch religiöser
Art. Er liegt ganz einfach in der Zeit. Bei der traditionellen Beerdigung
wird der Körper einem allmählichen Verfall preisgegeben, während bei der
Einäscherung innerhalb einer Stunde der Körper zu Staub verfällt.
Ist
nach der Einäscherung die Verstreuung obligatorisch?
Nein.
Die Aschenurne kann auch in einem Grab beigesetzt werden oder in einem
Kolumbarium aufgestellt werden.
Bei einer Einäscherungist eine religiöse Abschiedsfeier
nicht möglich?
Im Gegenteil.
Die Abschiedszeremonie vor der Einäscherung kann sowohl ziviler als
auch religiöser Natur sein. Wir beraten Sie gerne.
Kann ich die Urne auch mit nach Hause nehmen ?
Nein.
Die Luxemburgische Gesetzgebung erlaubt nicht die Asche eines Verstorbenen
in einem nicht dafür vorgesehenen Ort aufzubewahren.
Kann die Asche an einem Ort meiner
Wahl verstreut werden ?
Ja.
Dies ist möglich. Jedoch muß vorab eine Genehmigung beim Bürgermeister
angefragt werden, welcher zuständig ist für die Gemeinde, in der die Asche
verstreut werden soll.
An wen wendet sich ein Vorsorgevertrag ?
Diese Formel kann für die Personen vorteilhaft sein, die wenige oder keine
Familienangehörige haben. Indem Sie einen Vorsorgevertrag unterschreiben
können Sie sicher sein, daß Ihr Wille in der Form respektiert wird die
Sie gewählt haben.
Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Familienangehörige, dadurch daß Sie alle
Details bereits im voraus getroffen haben.
Welches sind die finanziellen Vorteile eines Vorsorgevertrages?
Créma funéraire erlaubt Ihnen, zukünftige Preissteigerungen bei gleich
bleibender Dienstleistung zu vermeiden.
Ist eine Einäscherung auch ohne Vorsorgevertrag möglich?
Ja.
Auch ohne vorherige Subskription ist eine Einäscherung möglich. Für weitere
Informationen steht Ihnen die Luxemburgische Feuerbestattungsgesellschaft
selbstverständlich zur Verfügung.
Welches sind die Vorteile einer Willenserklärung?
Wie empfehlen jedem der sich für eine Feuerbestattung entschieden hat,
dies auch schriftlich festzuhalten. CREMA DECLARATION hat testamentarischen
Wert. Nur so können Sie sicher sein, daß Ihr Wille zur Einäscherung respektiert
wird. Denn Sie alleine können dieses Schriftstück ändern oder rückgängig
machen.
Was ist bei einem Todesfall zu tun ?
Als erstes sollten Sie den Hausarzt benachrichtigen. Er wird die notwendige
Sterbeurkunde ausstellen. Um Sie beim weiteren Vorgehen zu unterstützen
brauchen Sie nur die Luxemburgische Feuerbestattungsgesellschaft zu benachrichtigen.
Sie
brauchen nur noch das Familienbuch
des Verstorbenen, die vom behandelten Arzt ausgestellte Sterbeurkunde
sowie eine Bescheinigung, laut der der Verstorbene keinen Herzschrittmacher
( mehr ) hat, bereit zu halten. Fallsdas Familienbuch nicht auffindbar
ist, reicht auch die Geburtsurkunde und, sofern der Verstorbene verheiratet
war, eine Heiratsurkunde. Um alles weitere wird sich dann die Luxemburgische
Feuerbestattungsgesellschaft kümmern.
Ich habe mehr als 70 Jahre. Erst jetzt einen Vorsorgevertrag
zu unterschreiben wird wahrscheinlich viel teurer?
Nein.
Denn ihr Alter beeinflußt keineswegs die Kostenberechnung. Der zu zahlende
Endbetrag ist festgelegt und zusätzliche Kosten sind nicht zu berücksichtigen.
Im übrigen werden keine jährlichen Mitgliedsbeiträge verlangt.
Ist die Einäscherung teurer ist als die Beerdigung?
Nein.
im Gegenteil. Die Einäscherung ist weniger aufwendig als die Beerdigung.
Einerseits sind die für eine Verbrennung vorgesehenen Särge billiger und
andererseits haben Sie im Falle einer Streuung der Asche keine kostspieligen
Unterhaltungskosten für das Grab oder das Monumentes zu berücksichtigen.
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