Beerdigung oder Einäscherung, wo liegt der Unterschied?

Der grundlegende Unterschied ist weder geistiger noch religiöser Art. Er liegt ganz einfach in der Zeit. Bei der traditionellen Beerdigung wird der Körper einem allmählichen Verfall preisgegeben, während bei der Einäscherung innerhalb einer Stunde der Körper zu Staub verfällt.

Ist nach der Einäscherung die Verstreuung obligatorisch?

Nein.
Die Aschenurne kann auch in einem Grab beigesetzt werden oder in einem Kolumbarium aufgestellt werden.

Bei einer Einäscherungist eine religiöse Abschiedsfeier nicht möglich?


Im Gegenteil.
Die Abschiedszeremonie vor der Einäscherung kann sowohl ziviler als auch religiöser Natur sein. Wir beraten Sie gerne.


Kann ich die Urne auch mit nach Hause nehmen ?


Nein.
Die Luxemburgische Gesetzgebung erlaubt nicht die Asche eines Verstorbenen in einem nicht dafür vorgesehenen Ort aufzubewahren.

Kann die Asche an einem Ort meiner Wahl verstreut werden ?


Ja.
Dies ist möglich. Jedoch muß vorab eine Genehmigung beim Bürgermeister angefragt werden, welcher zuständig ist für die Gemeinde, in der die Asche verstreut werden soll.

An wen wendet sich ein Vorsorgevertrag ?


Diese Formel kann für die Personen vorteilhaft sein, die wenige oder keine Familienangehörige haben. Indem Sie einen Vorsorgevertrag unterschreiben können Sie sicher sein, daß Ihr Wille in der Form respektiert wird die Sie gewählt haben.
Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Familienangehörige, dadurch daß Sie alle Details bereits im voraus getroffen haben.

Welches sind die finanziellen Vorteile eines Vorsorgevertrages?


Créma funéraire erlaubt Ihnen, zukünftige Preissteigerungen bei gleich bleibender Dienstleistung zu vermeiden.

Ist eine Einäscherung auch ohne Vorsorgevertrag möglich?


Ja.
Auch ohne vorherige Subskription ist eine Einäscherung möglich. Für weitere Informationen steht Ihnen die Luxemburgische Feuerbestattungsgesellschaft selbstverständlich zur Verfügung.

Welches sind die Vorteile einer Willenserklärung?


Wie empfehlen jedem der sich für eine Feuerbestattung entschieden hat, dies auch schriftlich festzuhalten. CREMA DECLARATION hat testamentarischen Wert. Nur so können Sie sicher sein, daß Ihr Wille zur Einäscherung respektiert wird. Denn Sie alleine können dieses Schriftstück ändern oder rückgängig machen.

Was ist bei einem Todesfall zu tun ?


Als erstes sollten Sie den Hausarzt benachrichtigen. Er wird die notwendige Sterbeurkunde ausstellen. Um Sie beim weiteren Vorgehen zu unterstützen brauchen Sie nur die Luxemburgische Feuerbestattungsgesellschaft zu benachrichtigen. Sie
brauchen nur noch das Familienbuch des Verstorbenen, die vom behandelten Arzt ausgestellte Sterbeurkunde sowie eine Bescheinigung, laut der der Verstorbene keinen Herzschrittmacher ( mehr ) hat, bereit zu halten. Fallsdas Familienbuch nicht auffindbar ist, reicht auch die Geburtsurkunde und, sofern der Verstorbene verheiratet war, eine Heiratsurkunde. Um alles weitere wird sich dann die Luxemburgische Feuerbestattungsgesellschaft kümmern.

Ich habe mehr als 70 Jahre. Erst jetzt einen Vorsorgevertrag zu unterschreiben wird wahrscheinlich viel teurer?


Nein.
Denn ihr Alter beeinflußt keineswegs die Kostenberechnung. Der zu zahlende Endbetrag ist festgelegt und zusätzliche Kosten sind nicht zu berücksichtigen. Im übrigen werden keine jährlichen Mitgliedsbeiträge verlangt.

Ist die Einäscherung teurer ist als die Beerdigung?


Nein.
im Gegenteil. Die Einäscherung ist weniger aufwendig als die Beerdigung. Einerseits sind die für eine Verbrennung vorgesehenen Särge billiger und andererseits haben Sie im Falle einer Streuung der Asche keine kostspieligen Unterhaltungskosten für das Grab oder das Monumentes zu berücksichtigen.